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Balkonanlagen
Ein Balkon ist eine Plattform an einem Gebäude, die über dem Geländeniveau liegt und aus dem Baukörper hinausragt. Ein Balkon wird von einer Balustrade oder einem Geländer eingefasst. Das Wort stammt vom althochdeutschen (ursprünglich langobardischen Wort) balko „Balken“ ab, wurde aber durch das italienische augmentiert.
Balkone gehören zu den Freisitzen. Im Wohnungsbau wurden bis zum Ende der dreißiger Jahre des letzten Jahrhunderts Balkone als sogenannte Schmuckbalkone an den straßenseitigen Gebäudefronten und als Wirtschaftsbalkone an den rückseitigen Hoffassaden der Gebäude erbaut. Die Wirtschaftsbalkone waren meist den Küchen vorgelagert und für Hausarbeiten im Freien bzw. zum Wäsche trocknen vorgesehen. Maßstab der Flächenbemessung war: Mindesttiefe 1,00 m = 1 Stuhl. Mit der Verbesserung der Wohnqualität ab Mitte der fünfziger Jahre wurden Balkone zum festen Bestandteil von Gebäudeneubauten, wurden und werden aber zunehmend auch bei der Altbausanierungen zugefügt.
Bei einer sogenannten Balkonverglasung wird der Bereich über der Brüstung im Nachhinein verglast. So entsteht ein Galserker, der als kleiner Wintergarten dienen kann. Bei guten Wetter können alle oder einzelne Glaselemente geöffnet werden.
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